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Programm:
Das Bayerische LEADER+ Programm wurde am 17.12.2001 von der EU genehmigt.
In Bayern stehen für LEADER+ rd. 53 Mio. € EU-Mittel und nationale öffentliche und private Mittel in mindestens gleicher Höhe zur Verfügung.
Fördergebiet:
Angewendet werden kann das Programm grundsätzlich im gesamten ländlichen Raum Bayerns mit Ausnahme der kreisfreien Städte. Als Rahmengröße für das Einzugsgebiet einer Lokalen Aktionsgruppe gilt die Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern. Die Einwohnerdichte darf 120 Einwohner/qkm nicht überschreiten. Das Gebiet einer Lokalen Aktionsgruppe muss geographisch, wirtschaftlich und sozial eine homogene Einheit bilden.
Lokale Aktionsgruppen (LAGen):
Bei den Lokalen Aktionsgruppen handelt es sich um auf lokaler Ebene tätige Partnerschaften von z.B. Privatpersonen, Unternehmern, Vereinen, Kommunen oder anderer vor Ort tätiger Akteure im ländlichen Raum. Die lokale Aktionsgruppe ist in ihrem Gebiet bei der Umsetzung von LEADER+ die „Herrin des Verfahrens“ und erarbeitet eine Entwicklungsstrategie, die in einem Regionalen Entwicklungskonzept zusammengefasst wird. Die LAG ist Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für ihre Durchführung. Die Personalkosten für die bei der Geschäftsführung der LAG anfallende Arbeit können gefördert werden.
Regionales Enwicklungskonzept (REK):
Dieses Konzept wird von den in der LAG tätigen Akteuren erarbeitet und zu Papier gebracht. Darin werden zunächst die Ausgangsgegebenheiten der jeweiligen Region dargestellt. Anschließend werden die Schwächen und Stärken herausgearbeitet. Darauf aufbauend wird eine Strategie entwickelt, die die jeweilige Region in ihrer Fortentwicklung unterstützt.
Außerdem werden die Handlungsfelder, die Schlüsselprojekte und der Finanzierungsplan dargestellt.
Auswahlverfahren und Kriterien:
Die Auswahl der Regionalen Entwicklungskonzepte erfolgte in einem Auswahlverfahren („Wettbewerb der Regionen“) durch ein unabhängiges Auswahlgremium nach festgelegten Qualitätskriterien. Bei 3 Auswahlterminen wurden bis Ende 2003 45 LAGen ausgewählt.
Förderung:
Eine Förderung von Projekten aus LEADER+ ist nur im Gebiet der ausgewählten LAGen möglich.
Die Auswahl des REK ist noch keine Förderzusage für die darin aufgeführten Projekte und Aktionen. Für jedes Einzelprojekt ist über die Lokale Aktionsgruppe ein eigener Förderantrag zu stellen. Die Entscheidung über Projekte mit überwiegend land- und/oder forstwirtschaftlichem Inhalt erfolgt an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten mit Strukturentwicklungsgruppe. Ämter mit Strukturentwicklungsgruppe sind Fürstenfeldbruck für Oberbayern-West, Töging a.Inn für Oberbayern -Ost, Landau a.d.Isar für Niederbayern, Schwandorf für die Oberpfalz, Münchberg für Oberfranken, Uffenheim für Mittelfranken, Bad Neustadt a.d.Saale für Unterfranken, Krumbach (Schwaben) für Schwaben-Nord und Kempten (Allgäu) für Schwaben-Süd.
Projekte anderer Zuständigkeiten (Wirtschaft und Umwelt) werden an den Bezirksregierungen entschieden..
LEADER-Manager:
In jedem Regierungsbezirk steht für Fachfragen zu LEADER+ ein LEADER-Manager als Ansprechpartner zur Verfügung (Ausnahmen Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben: je 2 LEADER-Manager). Dienstsitz ist ab 01.07.2005 das Amt für Landwirtschaft und Forsten mit Strukturentwicklungsgruppe.
Weitere Infos über LEADER + in Bayern finden sie unter folgenden Internetadressen:
- EU-Rechtsgrundlagen: www.leaderplus.de/rechtsgrundlagen/index.htm
- Informationen über LEADER+ in Bayern
www.stmlf.bayern.de (Ländlicher Raum/Landetwicklung). Hier finden Sie auch das bayerische LEADER+ Programm. In diesem Programm sind ebenfalls die einschlägigen Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (S. 92) und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (S. 91) enthalten.
- Informationen zu weiteren Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten www.stmlf.bayern.de/ (Agrarpolitik / Programme / Förder-
wegweiser).
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